Strafrechtsschutz ist eine Art von Rechtsschutzversicherung, die Personen vor den finanziellen Folgen von Strafverfahren schützt. Es deckt die Kosten für eine anwaltliche Vertretung im Strafverfahren sowie die Kosten für die Verteidigung gegen
Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorwürfe ab.
Eine Strafrechtsschutzversicherung kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen abgeschlossen werden. Sie kann sowohl als eigenständige Versicherung als auch als Teil einer Rechtsschutzversicherung angeboten werden.
Der Umfang der Abdeckung variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungsvertrag, aber in der Regel beinhaltet sie die Kosten für eine anwaltliche Vertretung im Strafverfahren, die Kosten für die Verteidigung gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorwürfe, die Kosten für Gutachter und Zeugen sowie die Kosten für eine eventuelle Berufung.
Es ist wichtig zu beachten, dass Strafrechtsschutzversicherungen in der Regel nicht für Strafverfahren aufkommen, die vorsätzlich begangen wurden oder die aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Es empfiehlt sich daher, sich vor Abschluss einer solchen Versicherung genau über die Bedingungen und Einschränkungen zu informieren.
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden
Der Versicherer (NRV) zahlt in jedem Versicherungsfall je versicherter Person höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 €. Zahlungen aufgrund desselben Versicherungsfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlt der Versicherer höchstens die zweifache Versicherungssumme, somit maximal 1.000.000 €.
Dieser Spezialtarif kann zusätzlich gewählt werden bei
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Rechtsschutz für Nichtselbstständige über 50 Jahre
Der NRV-Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige eignet sich für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes, z.B. Angehörige der Polizei, Feuerwehr und für Lehrkräfte im privaten und beruflichen Bereich.
Es gelten die Sonderbedingungen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden.
Versichert sind im privaten und beruflichen Bereich Versicherungsnehmer, Lebenspartner, Kinder und im Haushalt lebende Enkel-/Tageskinder
Versicherte Leistungsarten
Straf-Rechtsschutz, und zwar für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat (auch Verbrechen), einer Ordnungswidrigkeit oder eines disziplinar- bzw. standesrechtlichen Verstoßes. Kein Versicherungsschutz beim Vorwurf von Mord oder Totschlag.
Übernahme der Anwaltshonorare, Reisekosten, Sachverständige (bis 155.000 €)
Der Versicherungsschutz entfällt nicht bei einem rechtskräftigen Strafbefehl.
Fahrer-Rechtsschutz
Versicherungsnehmer sind versichert als Fahrer von Fahrzeugen, die weder ihnen gehören noch auf sie zugelassen sind
sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.
Versicherte Leistungsarten
Schadenersatz-Rechtsschutz (jedoch nicht für Schäden am benutzten Fahrzeug)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Opfer-Rechtsschutz
Zusätzlich versicherbare Leistungsarten (XXL-Baustein)
Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich
Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich
Reisevertrags-Rechtsschutz
Mietverträge über Garagen
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2019 Plus) folgende Kosten:
Anwalts- und Gerichtskosten
Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (bis 155.000 €)
Kosten eines Mediators, der auf Wunsch von der NRV vermittelt werden kann
Kosten eines öffentlich bestellten Sachverständigen bei Kauf/Reparatur von KfZ und bei Verteidigung in verkehrsrechtlichen Verfahren (bis 155.000 €)
Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen
Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen (bis 300.000 €)
Unsere kostenfreie telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.
JURCALL – die telefonische Rechtsberatung – beitragsfrei
• Zu allen Rechtsfragen, unabhängig vom Versicherungsumfang – d. h. auch für juristische
Themen, die nicht mitversichert sind –, erhält Ihr Kunde auf Wunsch eine telefonische
Rechtsberatung
• Vorteil: Die telefonische Rechtsberatung zählt nicht als Schaden
• Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erhalten Sie kostenfrei
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Der Versicherer (NRV) zahlt in jedem Versicherungsfall je versicherter Person höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 €. Zahlungen aufgrund desselben Versicherungsfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlt der Versicherer höchstens die zweifache Versicherungssumme, somit maximal 1.000.000 €.
als Solo- oder Annexprodukt zusätzlich abschließbar mit Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Firmen-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz, und zwar für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat (auch Verbrechen), einer Ordnungswidrigkeit oder eines disziplinar-bzw. standesrechtlichen Verstoßes.
Schutz ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Übernahme der Anwaltshonorare, Reisekosten, Sachverständige (bis 155.000 €)
Der Versicherungsschutz entfällt nicht bei einem rechtskräftigen Strafbefehl
Es gelten die Sonderbedingungen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Unternehmensleiter
Die Leistungen im Detail entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Versicherungsbedingungen!
Die hier umrissenen Tarife werden zur Verfügung gestellt durch:
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Augustaanlage 2568165 Mannheim
Telefon+49 621 42040
Fax+49 621 4204650
E-Mailnrv@nrv-rechtsschutz.de
Vorstand
Ralf Beißer (Sprecher)
Michael Diener
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Peter Meier
HandelsregisterAmtsgericht Mannheim HRB 179Umsatzsteuer-IDDE 143 837 211Vers.-St.-IdNr.801/V90801001898SitzMannheim